100, Z. 34 ff.). Sie habe das Gefühl, dass die Frau während des Abends oder kurz vor dem Verschwinden nicht in Begleitung gewesen sei. Sie habe nie jemanden festgestellt, mit welchem sie zusammen dort gewesen sei (pag. 101, Z. 69 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. Juli 2019 wiederholte die Geschädigte, sie habe die Handtasche ihrer Kollegin gegeben, als sie auf die Toilette gegangen sei. Als sie wieder nach oben gekommen sei, sei die Tasche weg gewesen. Bei der nachfolgenden Suche habe auch die Beschuldigte geholfen. Die Handtasche sei von einer