10, Z. 283 ff.). Schliesslich gab die Beschuldigte im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. Juli 2019 u.a. an, sie wisse nicht mehr, was sie alles getrunken habe, sie sei ziemlich angetrunken gewesen (pag. 264, Z. 14 ff.; pag. 264, Z. 35). Sie habe ein Blaulicht gesehen und es habe Sirenen und eine Art Verfolgungsjagd gegeben. Sie wisse nur noch, dass sie in O.________ nicht angehalten habe, sondern weitergefahren sei (pag. 264, Z. 40 ff.). Die Geschädigte gab anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahme vom 12. April 2017 zu Protokoll, sie sei am besagten Abend mit ihrem Partner und einem befreundeten Paar im H.________ gewesen. Sie hätten sich an die Bar gesetzt, bei