103, Z. 46 ff.). Dass die Handtasche vor dem Pub in einem Gefäss aufgefunden worden sei, davon wisse sie nichts (pag. 103, Z. 55). Im Rahmen ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 13. Oktober 2017 gab die Beschuldigte u.a. zu Protokoll, dass sie am 1. April 2017 ziemlich viel Alkohol konsumiert habe (pag. 7, Z. 201; pag. 8, Z. 205). Weshalb sie das Portemonnaie auf dem Beifahrersitz gehabt habe, wisse sie nicht. Dies sei für sie unerklärlich (pag. 10, Z. 279 ff.). Es sei noch jemand das neue Auto anschauen gekommen. Sie wisse wirklich nicht, weshalb das Portemonnaie auf dem Beifahrersitz gewesen sei (pag. 10, Z. 283 ff.).