16 woher das Portemonnaie stamme, wem es gehöre und wie es in ihr Auto gekommen sei (pag. 103, Z. 21 ff.). Falls sie die Handtasche gestohlen hätte, so hätte sie sicher auch diese dabeigehabt und nicht nur das Portemonnaie (pag. 38, Z. 35 f.). Auf Frage, ob sie die Handtasche und später das Portemonnaie daraus gestohlen habe, erklärte die Beschuldigte, es könne möglich sein, dass sie aufgrund eines finanziellen Engpasses das Portemonnaie mitgenommen habe. Sie habe dies offenbar im «Alkoholrausch» getan. Es könne leider sein (pag. 103, Z. 46 ff.).