259 ff.). Die Beschuldigte gab im Rahmen ihrer Einvernahme bei der Polizei vom 2. April 2017 unter anderem zu Protokoll, sie sei am 1. April 2017 ins H.________ in F.________ und habe dort Weisswein getrunken. Wie viel wisse sie nicht mehr genau. Bei der Heimfahrt sei sie von der Polizei angehalten worden (pag. 83, Z. 18 ff.). Das grĂ¼ne Portemonnaie, welches auf ihrem Beifahrersitz aufgefunden worden sei, kenne sie nicht. Sie habe auf dem Parkplatz beim Pub noch einen Mann im Auto gehabt, welchen sie nicht kenne.