Die Betreuung sei im April 2018 abgeschlossen worden, die Prognose der Beschuldigten sei aufgrund ihrer Reintegration in die Berufswelt günstig (pag. 216 f.). Dem Bericht vom 23. Januar 2020 ist zu entnehmen, dass die Beschuldigte unter Schulterschmerzen leide und weiterhin nicht bekannt sei, dass seit April 2018 Phasen mit erhöhtem Alkoholkonsum aufgetreten seien (pag. 389). 7.4.3 Subjektive Beweismittel Als subjektive Beweismittel liegen der Kammer die Aussagen der Beschuldigten (pag. 2 ff.; pag. 82 ff.; pag. 85 ff.; pag. 102 ff.; pag. 262 ff.) sowie die Aussagen der Geschädigten vor (pag. 99 ff.; pag. 259 ff.).