71 f.) ist u.a. ein Resultat der Atemalkoholprobe der Beschuldigten von 1.16 mg/l zu entnehmen (00:40 Uhr). Dem Bericht zur forensisch-toxikologischen Alkoholbestimmung vom 21. April 2017 (pag. 76 ff.) und dem forensisch-toxikologischen Abschlussbericht vom 3. Mai 2017 (pag. 73 ff.) ist eine minimale, rückgerechnete Blutalkoholkonzentration (BAK) im Blut der Beschuldigten von 2.93 Gewichtspromille zu entnehmen (rückgerechnete minimale BAK 2.93 Gewichtspromille, rückgerechnete maximale BAK 3.80 Gewichtspromille). Schliesslich liegen der Kammer zwei ärztliche Berichte von Dr. med. J.________ vor.