94 ff.) zu entnehmen, dass anlässlich einer Verkehrskontrolle in dem von der Beschuldigten gefahrenen Fahrzeug ein grünes Portemonnaie aufgefunden und sichergestellt worden sei. Zeitgleich sei bei der Zentrale Biel eine Meldung eingegangen, wonach es im H.________ in F.________ zu einem Diebstahl gekommen sei. Dem Anzeigerapport vom 30. August 2017 (pag. 64 ff.) ist hinsichtlich des hier relevanten Sachverhalts zu entnehmen, dass bei der Anhaltung auf dem Beifahrersitz der Beschuldigten ein Portemonnaie zum Vorschein gekommen sei.