13 Beweismittel vor, welche (ohne erhebliche Zweifel) darauf schliessen lassen, dass der Schaden durch ein Fahrmanöver der Beschuldigten verursacht wurde. Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass die Zeugin L.________ hierzu angab, sie habe «Plastik auf Plastik» gehört (pag. 269, Z. 2) und es habe am Auto ihres Kollegen einen «Riss vorne im Plastik» auf der Höhe des Nummernschildes gehabt (pag. 269; Ergänzung nach Verlesen des Protokolls). Zum einen kann auf die Aussagen der Zeugin L._______