Die Aussagen der Zeugin L.________ fielen demgegenüber mehrheitlich widersprüchlich aus und weisen starke Aggravierungstendenzen auf. So führte sie zunächst etwa noch aus, dass sie am fraglichen Abend mit einem Kollegen draussen vor dem Pub gestanden sei und diesem über die Beschuldigte noch gesagt habe «Muesch luege, die fahrt sicher no M.________ is Outo» (pag. 52, Z. 28 f.). Später gab sie demgegenüber zu Protokoll, dass sie sich nicht darauf geachtet habe, ob andere Personen den Unfall auch beobachtet hätten bzw. weitere Personen hätten sich «sobald etwas war» entfernt und hätten nichts damit zu tun haben wollen (pag. 269, Z. 23 ff.; pag. 269, Z. 33).