10 6.5 Allgemeines Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen und der Aussagenanalyse im Speziellen wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 14 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 315 ff.). 6.6 Beweiswürdigung der Kammer Die Beschuldigte wurde insgesamt drei Mal zum Vorfall vom 5. Mai 2016 befragt. Anlässlich der ersten Einvernahme gab sie gegenüber der Polizei an, dass sie sich nicht genau an den Abend des 5. Mai 2016 erinnere (pag.