Die Beschuldigte ist daraufhin ohne auszusteigen weggefahren. Umstritten ist, ob die Beschuldigte beim Wegfahren vom Parkplatz des besagten Pubs rückwärts in das parkierte Auto von M.________ gefahren ist und hierbei einen Schaden verursacht hat bzw. ob sie von einer allfällig von ihr verursachten Kollision etwas mitbekommen hat. 6.4 Beweismittel Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer der Anzeigerapport vom 11. August 2016 inkl. Unfallaufnahmeprotokoll vom 5. Mai 2016 (pag. 43 f.; pag. 45 ff.) sowie die Aussagen der Beschuldigten (pag. 2 ff.; 56 ff.; pag. 262 ff.)