_) gesetzt, in welchem sich überdies ihr Hund befunden hatte und welches auf dem Parkplatz bei besagtem Pub abgestellt gewesen war. Unbestritten ist ferner, dass die Beschuldigte in ihrem Auto vom Parkplatz des E.________ fahren wollte und daraufhin von der Zeugin L.________ auf einen von der Beschuldigten angeblich verursachten Unfall hingewiesen worden ist. Der Besitzer des parkierten und angeblich beschädigten Fahrzeugs, M.________, war zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort. Die Beschuldigte ist daraufhin ohne auszusteigen weggefahren.