6. Vorfall vom 5. Mai 2016 (Ziff. 1.3 der Anklageschrift bzw. Ziff. II des erstinstanzlichen Dispositivs) 6.1 Ausgangslage Der Beschuldigten wird im Rahmen der Anklageschrift (Ziff. I.1.3) zusammengefasst vorgeworfen, sie habe am 5. Mai 2016 um ca. 22:45 Uhr in C.________ BE nach einem Fahrmanöver einen Personenwagen beschädigt und daraufhin den Unfallort verlassen, obwohl sie aufgrund der Umstände mit der Anordnung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit habe rechnen müssen.