a. zu einer bedingten Geldstrafe von 135 Tagessätzen à CHF 10.00 zu verurteilen. Die Probezeit sei auf eine Dauer von zwei Jahren festzulegen. b. zu einer Verbindungsbusse von CHF 280.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe sei durch das Gericht festzusetzen. 6) Der Beschuldigten seien folgende Weisungen zu erteilen: a. Der Beschuldigten wird verboten, während der Probezeit ein Motorfahrzeug zu führen.