3. der versuchten Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; 4. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeachten von polizeilichen Haltezeichen; 5. der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügendes Rechtsfahren; 6. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch wiederholtes Überfahren einer Sicherheitslinie; 7. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch mehrfaches Unterlassen der Richtungsanzeige; und