a. das Verfahren gegen die Beschuldigte wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, angeblich begangen am 09.05.2019 in C.________, infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt wurde; b. die Beschuldigte der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen, in der Zeit vom 01./02.04.2017 in F.________ und anderswo, schuldig erklärt wurde, im Einzelnen: 1. des Fahrens ohne Berechtigung; 2. des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (qualifiziert, mind. 2.88‰);