1.2.4. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeachten von polizeilichen Haltezeichen; 1.2.5. der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügendes Rechtsfahren; 1.2.6. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch wiederholtes Überfahren der Sicherheitslinie; 1.2.7. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch mehrfaches Unterlassen der Richtungsanzeige; und 1.3. Sie zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00 verurteilt wurde.