3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Der Kammer liegt ein Arztbericht von Frau Dr. med. J.________ vom 23. Januar 2020 vor (pag. 389 f.; vgl. Beweisantrag Ziff. 2 hiervor). Von Amtes wegen wurde sodann ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 27. Januar 2020, über die Beschuldigte eingeholt (pag. 392).