2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern mit Schreiben vom 6. August 2019 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 299). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 18. November 2019 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 5. Dezember 2019 form- und fristgerecht die (teilweise) Berufung (pag. 399 ff.). Mit Verfügung vom 6. Dezember 2019 wurde der Beschuldigten Gelegenheit geboten, innert Frist An-