- Der Beschuldigten wird verboten, während der Probezeit ein Motorfahrzeug zu führen - Die Beschuldigte wird angewiesen, während der Probezeit regelmässig, d.h. einmal pro Monat, der behandelnden Ärztin, Frau Dr. J.________, betreffend Alkoholkonsums vorstellig zu werden. 4 5. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 6. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet. V.