Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 6‘720.80 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 3‘929.25). IV. 1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 18.07.2016 für eine Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert. 4. A.________ werden folgende Weisungen auferlegt: