Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwältin Dr. iur. B.________ eine Entschädigung von CHF 1‘395.75 ausgerichtet. 2 II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, durch Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 05.05.2016, ca. 22.45 Uhr, in C.________ BE, D.________ (Strasse), Parkplatz E.________,