Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland betreffend die Beschuldigte 3 (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 53 Bern, 30. Oktober 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 23. Februar 2021) Der Präsident i.V.: