2. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt E.________ bereits eine Entschädigung von insgesamt CHF 1'352.15 ausgerichtet wurde. IV. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von F.________, Rechtsanwältin G.________, wird für das erste oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: