42 der Beschimpfung, begangen am 13.10.2014 in L.________ und anderswo. B. I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung, angeblich begangen am 13.10.2014 in L.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von insgesamt CHF 741.45 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren,