_ Rechtsanwalt I.________ macht als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten 5 für das Neubeurteilungsverfahren einen Aufwand von 14:05 Stunden geltend, was grundsätzlich als angemessen erachtet wird (pag. 980). Eine Reduktion erfolgt auch hier im Hinblick auf die kürzere Dauer der oberinstanzlichen Verhandlung und die nicht durchgeführte mündliche Urteilseröffnung. Zudem werden die geltend gemachten Abschlussarbeiten am Dossier in geringem Umfang gekürzt, so dass ein Aufwand von 10:30 Stunden zu entschädigen ist. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt I.__