Auch hier ist der geltend gemachte Aufwand jedoch um die kürzere Dauer der oberinstanzlichen Verhandlung und die nicht durchgeführte mündliche Urteilseröffnung auf 13:20 Stunden zu kürzen. Aus demselben Grund werden die Auslagen für Zugtickets auf CHF 180.00 und die Reiseentschädigung auf CHF 150.00 reduziert. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt E.________ für seine Aufwendungen im Neubeurteilungsverfahren mit CHF 3'382.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).