__ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten. 26.2.2 Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt E.________ Rechtsanwalt E.________ macht als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten 3 für das Neubeurteilungsverfahren einen Aufwand von 16:50 Stunden geltend, was grundsätzlich als angemessen erachtet wird (pag. 973). Auch hier ist der geltend gemachte Aufwand jedoch um die kürzere Dauer der oberinstanzlichen Verhandlung und die nicht durchgeführte mündliche Urteilseröffnung auf 13:20 Stunden zu kürzen.