Der geltend gemachte Aufwand wird dadurch auf 15 Stunden reduziert. Gekürzt wird die Honorarnote zudem um die Reiseentschädigung von CHF 150.00, welche für die nicht durchgeführte mündliche Urteilseröffnung vorgesehen war. Die geltend gemachte Entschädigung ist sodann hälftig auf die beiden Beschuldigten zu verteilen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für seine Aufwendungen im Neubeurteilungsverfahren mit CHF 1'706.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) pro Beschuldigten.