25.3 Entschädigung der Strafklägerin Im ersten oberinstanzlichen Verfahren hat die Strafklägerin keine Anträge gestellt bzw. sich nicht am Verfahren beteiligt. Ihr ist demnach keine Entschädigung auszurichten. 26. Neubeurteilungsverfahren 26.1 Verfahrenskosten Heisst das Bundesgericht eine Beschwerde ganz oder teilweise gut und weist es die Sache zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurück, so hat diese Instanz auch über die Verfahrenskosten des Neubeurteilungsverfahrens nach den Regeln von Art. 428 StPO zu entscheiden.