für seine Aufwände im ersten oberinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 2'010.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Es wird festgestellt, dass die Entschädigung bereits an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtet worden ist. 25.2.3 Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt E.________ Rechtsanwalt E.________ machte als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten 3 für das erste oberinstanzliche Verfahren einen Aufwand von total 6 Stunden geltend, was als angemessen erachtet wird (pag. 688). Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt E.__