für seine Aufwände im ersten oberinstanzlichen Verfahren somit mit CHF 2'326.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Es wird festgestellt, dass die Entschädigung bereits an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtet worden ist. 25.2.2 Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt B.________ betreffend Beschuldigter 2 Rechtsanwalt B.________ machte als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten 2 für das erste oberinstanzliche Verfahren einen Aufwand von rund 9 Stunden geltend, was als angemessen erachtet wird.