Vorliegend wurde das erste oberinstanzliche Urteil vom Bundesgericht teilweise kassiert. Der Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung wurde vom Bundesgericht nicht beanstandet. Für das erste oberinstanzliche Verfahren sind somit die auf den Freispruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 200.00 pro Person auszuscheiden und dem Kanton Bern aufzuerlegen. Der Schuldspruch wegen übler Nachrede hingegen wurde vom Bundesgericht kassiert und das Verfahren zur neuen Beurteilung an das Obergericht zurückgewiesen.