35 von CHF 1'120.00 und Auslagen von CHF 100.00 (pag. 388, S. 37 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Beschuldigten wurden bereits rechtskräftig vor der ersten Instanz der Beschimpfung schuldig erklärt. Dazu tritt als Folge des vorliegenden Verfahrens der Schuldspruch wegen Verleumdung. Vom Vorwurf der sexuellen Belästigung wurden die Beschuldigten freigesprochen. Die einzelnen Beschuldigten haben somit zwei Drittel der auf sie entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu tragen, ausmachend CHF 813.35 pro Person.