22.5 Tagessatzhöhe Der Beschuldigte 4 erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 5'421.80 plus 13. Monatslohn, was ein monatliches Einkommen von rund CHF 5'873.00 ergibt. Seine Partnerin erzielt ein Nettoeinkommen von CHF 2'000.00 (pag. 881 und pag. 931). Der Beschuldigte 4 hat zudem Unterhaltspflichten gegenüber einem minderjährigen Kind. Daraus resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 110.00. 22.6 Bedingter Vollzug Der Beschuldigte 4 lebt zusammen mit seiner Partnerin und ihrem gemeinsamen Kind und ist abgesehen vom vorliegenden Verfahren nicht mit strafrechtlich relevantem Verhalten aufgefallen.