22. Beschuldigter 4 22.1 Täterkomponente Der Beschuldigte 4 arbeitet als V.________ und lebt mit seiner Partnerin und seiner Tochter zusammen (pag. 881 und pag. 931). Er ist nicht vorbestraft und es sind neben dem vorliegenden Verfahren keine weiteren Strafverfahren gegen ihn hängig (pag. 902). Auch der Beschuldigte 4 hat sich im Strafverfahren einsichtig und kooperativ verhalten, die Beschimpfung ohne Weiteres eingestanden, und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung echte Reue gezeigt (pag. 332), was sich im Umfang von 10 Strafeinheiten strafmindernd auswirkt.