Auf das Ausfällen einer Verbindungsbusse wird verzichtet. 21.7 Fazit Die Beschuldigte 3 wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben. Die Probezeit wird auf 2 Jahre festgelegt.