Demnach resultiert bei einem Pauschalabzug von 15% ein Tagessatz in der Höhe von CHF 30.00. 21.6 Bedingter Vollzug Die Beschuldigte 3 lebt mit ihrem Ehemann und ihren Kindern zusammen. Die Ausfällung einer unbedingten Geldstrafe wird nicht als nötig erachtet, um die Beschuldigte 3 von der Begehung von Verbrechen oder Vergehen abzuhalten. Ihr ist daher der bedingte Vollzug zu gewähren. Nachdem die Beschuldigte 3 mittlerweile mehrere Jahre lang deliktsfrei gelebt hat, erachtet die Kammer vorliegend eine Probezeit von zwei Jahren als ausreichend. Auf das Ausfällen einer Verbindungsbusse wird verzichtet.