Zeitablaufs Da sich die Beschuldigte 3 seit dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt nichts mehr hat zu Schulden kommen lassen, führt der fortgeschrittene Zeitablauf zu einer Reduktion der Strafe um 10 Einheiten (siehe Ziff. 19.2 oben). 21.3 Konkrete Strafhöhe Die Beschuldigte 3 ist mit einer Strafe in der Höhe von 90 Einheiten zu belegen. 21.4 Strafart Betreffend die Strafart wird auf die Ausführungen in Ziff. 19.4 oben verwiesen.