Diese Delinquenz ist im Umfang von 10 Strafeinheiten straferhöhend zu gewichten. Auch die Beschuldigte 3 hat Einsicht und Reue gezeigt und ist bezüglich der Anklage wegen Beschimpfung geständig, was wiederum im Umfang von 10 Strafeinheiten strafmindernd zu berücksichtigen ist. Es ist von einer durchschnittlichen Strafempfindlichkeit auszugehen. Unter dem Strich wirkt sich die Täterkomponente bei der Beschuldigten 3 neutral aus. 21.2 Strafmilderung zufolge Zeitablaufs