21. Beschuldigte 3 21.1 Täterkomponente Die Beschuldigte 3 ist Mutter zweier Kinder und verheiratet. Sie arbeitet in einem variablen Pensum in U.________ (20-40%, pag. 897 f.). Die Beschuldigte 3 ist vorbestraft wegen Sachbeschädigung, Hinderung einer Amtshandlung und Verletzung der Verkehrsregeln, wobei es sich hierbei um keine einschlägige Delinquenz handelt (pag. 904). Es sind keine weiteren Strafverfahren gegen sie hängig (pag. 904). Die Beschuldigte 3 hat innerhalb der Probezeit (Urteil vom 20. Januar 2014) erneut delinquiert. Diese Delinquenz ist im Umfang von 10 Strafeinheiten straferhöhend zu gewichten.