19.5 Tagessatzhöhe Der Beschuldigte 1 erzielt ein monatliches Einkommen von CHF 2'300.00 und hat keinerlei Unterstützungspflichten anderen Personen gegenüber (pag. 885 und pag. 930). Dies führt zu einer Tagessätzhöhe von CHF 60.00. 19.6 Bedingter Vollzug Das Gericht schiebt in der Regel den Vollzug einer Geldstrafe auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).