Konkrete Strafhöhe Der Beschuldigte 1 ist somit mit einer Strafe von 80 Einheiten zu belegen. 19.4 Strafart Die Beschimpfung kann lediglich mit Geldstrafe geahndet werden (Art. 177 StGB). Für die Verleumdung steht als Sanktion sowohl die Geldstrafe wie auch die Freiheitsstrafe zur Verfügung. Gemäss Art. 41 Abs. 1 aStGB kann das Gericht jedoch nur dann auf eine vollziehbare Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten erkennen, wenn die Voraussetzungen für eine bedingte Strafe nicht gegeben sind und zu erwarten ist, dass eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit nicht vollzogen werden kann.