19. Beschuldigter 1 19.1 Täterkomponente Der Beschuldigte 1 hat an der Hochschule R.________ ein Studium absolviert und war im Zeitpunkt der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse erwerbslos (pag. 530 und pag. 885). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung gab er allerdings an, plus minus CHF 2'300.00 an Einkommen zu erzielen (pag. 930). Er ist nicht vorbestraft und es sind aktuell keine weiteren Strafverfahren gegen ihn hängig (pag. 901).