27 gung des Strafrahmens bis zu 90 Strafeinheiten ist von einem gerade noch leichten Verschulden und von einer Geldstrafe von 30 Strafeinheiten auszugehen. 18.2.2 Subjektive Tatschwere Die Beschuldigten handelten wissentlich und willentlich. Das primäre Ziel der Beschuldigten war, die Strafklägerin zur Belustigung ihrer Fangemeinde zu beleidigen, was bei der Beschimpfung tatbestandsimmanent ist. Es wäre ihnen ohne Weiteres möglich gewesen, sich rechtskonform zu verhalten. Insgesamt wirken sich die subjektiven Tatkomponenten neutral aus.