26 an Aufmerksamkeit erhalten. Zudem wiegen die darin erhobenen Vorwürfe mit Blick auf die politischen Ämter der Strafklägerin eindeutig schwerer als der Vorwurf im Referenzsachverhalt. Im Vergleich zu den Empfehlungen der VBRS-Richtlinie erscheint eine Strafe in der Höhe von 90 Strafeinheiten angemessen. 18.1.2 Subjektive Tatschwere Die Beschuldigten äusserten die strittigen Vorwürfe wider besseren Wissens und handelten damit direktvorsätzlich.