Die Strafhöhe von 60 Strafeinheiten entspricht im Vergleich zur Empfehlung bei der üblen Nachrede einer Verdoppelung der Normstrafe. Vorliegend wurde die ehrenrührige Behauptung nicht nur gegenüber ausgewählten Personen ausgesprochen, sondern im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und hat überdies durch die mediale Berichterstattung ein Vielfaches