Es handelt sich bei den aufgestellten Behauptungen denn auch nicht um einen raffinierten und schwer dementierbaren Vorwurf, es wurde vielmehr ein bekanntes, sexistisches Klischee aufgegriffen. Unter Berücksichtigung des Strafrahmens von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und der Bandbreite von möglichen, tatbestandsmässigen Verfehlungen ist vorliegend von einem noch knapp leichten Verschulden auszugehen und damit von einer Strafe im unteren Drittel des Strafrahmens.