politischen Angelegenheiten vermischt zu haben und ihre politischen Ämter aufgrund von sexueller Verfügbarkeit, nicht aber aufgrund ihres Könnens und ihres Engagements erlangt zu haben. Damit wird suggeriert, die Strafklägerin habe ihre politischen Ämter mit unsittlichen Mitteln erworben und verdiene es somit nicht, diese inne zu haben. Der Blick auf die politischen Ämter der Strafklägerin macht deutlich, dass ihre Integrität und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit für sie von grosser Relevanz sind und die Ehre der Strafklägerin durch diese Behauptungen in nicht unerheblicher Weise verletzt wurde.